Entscheidungen zu § 28 Abs. 5 WWPG

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TE Uvs Bescheid 2011/11/2 MIX/42/8361/2010

Der Spruch: des erstinstanzlichen Bescheides lautet wie folgt: „Es wird folgende Auflage für die von der C. GmbH mit Sitz in Wien, O.-gasse betriebenen C. Wohngemeinschaften B.-straße in Wien, B.- Straße, vorgeschrieben: Geschirr und Geschirrteile sind thermisch zu desinfizieren. Bei Verwendung eines Geschirrspülers muss unmittelbar am Geschirr eine Temperatur von 85°C für die Dauer von mindestens 10 Sekunden oder eine Temperatur von 80°C für die Dauer von mindestens 30 Sekunden erreic... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Bescheid | 02.11.2011

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