Der Spruch: des erstinstanzlichen Bescheides lautet wie folgt: „Es wird folgende Auflage für die von der C. GmbH mit Sitz in Wien, O.-gasse betriebenen C. Wohngemeinschaften B.-straße in Wien, B.- Straße, vorgeschrieben: Geschirr und Geschirrteile sind thermisch zu desinfizieren. Bei Verwendung eines Geschirrspülers muss unmittelbar am Geschirr eine Temperatur von 85°C für die Dauer von mindestens 10 Sekunden oder eine Temperatur von 80°C für die Dauer von mindestens 30 Sekunden erreic... mehr lesen...