Entscheidungen zu § 64 Abs. 6 WWFSG 1989

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2013/4/18 5Ob1/13b

Norm: WWG §2WWFSG 1989 §64 Abs6
Rechtssatz: Bei einer Sanierung größeren Umfangs iSd § 2 Z 1 WGG unter Förderung nach dem WWFSG 1989 regeln die §§ 62 ff WWFSG 1989 die Mietzinsbildung für die Förderungsdauer zufolge § 64 Abs 6 WWFSG 1989 bindend. § 64 Abs 2 WWFSG 1989 normiert den für die Dauer der Förderung höchstzulässigen Mietzins, der auch für die Überlassung einer durch Dachgeschossausbau neu geschaffenen Wohnung maßgeblich ist. D... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.04.2013

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