Norm: SanierungsVO 2008 §13 Abs2WWFSG 1989 §62WWFSG 1989 §64
Rechtssatz: Die Mietzinsbildungsvorschrift des § 13 Abs 2 letzter Satz Sanierungsverordnung 2008 schafft eine Sonderregelung für jene Hauptmietzinskomponente, die an die Kosten der Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen geknüpft ist. Die Möglichkeit, als weiteren Hauptmietzinsbestandteil einen Betrag zur Finanzierung künftiger Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten einzuheben, b... mehr lesen...