Entscheidungen zu § 16 WLBG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2010/6/17 2Ob193/09k

Norm: WLBG §16
Rechtssatz: § 16 des Wiener Leichen- und Bestattungsgesetzes präzisiert nur die den Benützungsberechtigten bei der gärtnerischen Ausgestaltung der Grabstelle treffenden Pflichten. Aus dieser Bestimmung sind aber weder vertragliche Schutz- und Sorgfaltspflichten, noch allgemeine Verkehrssicherungspflichten der beklagten Partei gegenüber dem Benützungsberechtigten ableitbar. Paragraph 16, des Wiener Leichen- und Bestattung... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.06.2010

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