Norm: AusG §75 AusG §76 AusG § 75 heute AusG § 75 gültig ab 01.09.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 366/1991 AusG § 76 heute AusG § 76 gültig ab 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 176/2004 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde mit 1. Dezember 1993 bis 31. 7. 1994 als vollbeschäftigte Ersatzkraft nach § 24 Z 1 AusG in den mittleren Dienst bei der Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchungen in Innsbruck aufgenommen. Noch vor Ablauf dieser Befristung erstellte der unmittelbare Vorgesetzte der Klägerin am 13. 7. 1994 einen Bewährungsbericht über die Klägerin als Vertragsbedienstete im ersten Dienstjahr. Davon war die Klägerin schon am 12. 7. 1994 informiert word... mehr lesen...