Norm:        W-PVG §35	                                   
Rechtssatz:           Zur Auslegung des Beschränkungs- und Benachteiligungsverbots des § 35 W-PVG kann auf die Rechtsprechung zu §§ 115 ff ArbVG zurückgegriffen werden. Zur Auslegung des Beschränkungs- und Benachteiligungsverbots des Paragraph 35, W-PVG kann auf die Rechtsprechung zu Paragraphen 115, ff ArbVG zurückgegriffen werden.                      Entscheidungstexte                                 9 ObA 53/24w      Entscheidun...                    mehr lesen...