Entscheidungen zu § 33i Abs. 4 BUAG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2020/11/25 8ObA2/11v, 9ObA150/11s, 9ObA111/18s, 9ObA72/20h

Norm: BUAG §33i Abs4 BUAG § 33i heute BUAG § 33i gültig ab 01.09.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 104/2005
Rechtssatz: Allein das Bestehen gesetzlicher oder (kollektiv-) vertraglicher Urlaubsentgeltansprüche gegen den Arbeitgeber im Entsendestaat ist einer Einbeziehung in ein „verg... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.11.2020

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