Entscheidungen zu § 33d BUAG

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich

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TE Lvwg Erkenntnis 2022/1/31 LVwG-AV-1562/001-2021

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin Hofrat Dr. Trixner über die Beschwerde der A Kft., in ***, Ungarn, vertreten durch B, C, D, Rechtsanwälte in ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen vom 29. Juli 2021, Zl. ***, betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Feststellung der Nichtanwendbarkeit des Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG), zu Recht: 1.   Die Beschwerde wird gemäß § ... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 31.01.2022

RS Lvwg 2022/1/31 LVwG-AV-1562/001-2021

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 31.01.2022 Norm: BUAG §21BUAG §25BUAG §33dBUAG §33hAVG 1991 §3
Rechtssatz: Es kommt mangels einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage für die begehrte Feststellung nur die Erlassung eines auf allgemeinen Verfahrensgrundsätzen beruhenden Feststellungsbescheides in Betracht. Derartige Feststellungsbescheide können nach der Rsp des VwGH von Verwaltungsbehörden nur im Rahmen ih... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 31.01.2022

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