Entscheidungen zu § 32 Abs. 1 BUAG

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE Lvwg Erkenntnis 2022/8/3 LVwG-S-8/001-2022

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Allraun als Einzelrichter über die Beschwerde des Herrn A, *** in ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 07.12.2021, Zl. ***, zu Recht: 1.   Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2.   Der Beschwerdeführer hat einen Beitrag zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens in der Höhe von 1.400,-- Euro zu leisten. 3.   Der Beschwerdeführer hat die ... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 03.08.2022

RS Lvwg 2022/8/3 LVwG-S-8/001-2022

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 03.08.2022 Norm: BUAG §22 Abs2a BUAG §32 Abs1 Z1 BUAG § 22 heute BUAG § 22 gültig ab 01.01.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2017 BUAG § 22 gültig von 02.08.2016 bis 31.12.2017 zuletzt geändert durch BGBl.... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 03.08.2022

TE Lvwg Erkenntnis 2021/1/7 LVwG-S-1422/001-2020

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Holz als Einzelrichterin über die Beschwerde des Herrn A, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg vom 17.6.2020, Zl. ***, betreffend Verwaltungsstrafverfahren nach dem Bauarbeiter Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG), zu Recht: I.   Der Beschwerde wird insofern stattgegeben, als der Spruch: des angefochtenen Straferke... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 07.01.2021

RS Lvwg 2021/1/7 LVwG-S-1422/001-2020

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 07.01.2021 Norm: BUAG §22 Abs2aBUAG §32 Abs1 Z1
Rechtssatz: Hat das Unternehmen, dessen unternehmensrechtlicher Geschäftsführer rumänischer Staatsbürger ist, seinen Sitz in Österreich, und sind die von der (nicht durchgeführten) Änderungsmeldung nach § 22 Abs 2a BUAG betroffenen Arbeitnehmer ebenfalls rumänische Staatsbürger, liegt ein grenzüberschreitender Sachverhalt vor. [... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 07.01.2021

RS Lvwg 2021/1/7 LVwG-S-1422/001-2020

Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 07.01.2021 Norm: BUAG §22 Abs2aBUAG §32 Abs1 Z1
Rechtssatz: Anders als in § 52 Abs 1 Z 1 GSpG und § 28 Abs 1 AuslBG unterscheidet § 32 Abs 1 Z 1 BUAG bei der Strafdrohung nicht, ob bis zu drei oder über drei Arbeitnehmer betroffen sind, sondern sind Zuwiderhandlungen gegen die durch Z 1 erfassten Verpflichtungen hinsichtlich jedes davon betroffenen Arbeitnehmers gesondert als... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 07.01.2021

RS Lvwg 2021/1/7 LVwG-S-1422/001-2020

Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 07.01.2021 Norm: BUAG §22 Abs2aBUAG §32 Abs1 Z1
Rechtssatz: Bei der Übertretung einer bloßen Ordnungsvorschrift, die administrativen Zwecken dient – wie § 32 Abs 1 Z 1 BUAG – ist von der Übertragbarkeit des Urteils des EuGH in den verbundenen Rs C?64/18, C?140/18, C?146/18 und C?148/18 (Maksimovic) auszugehen. Im Sinne der darauf aufbauenden Judikatur des VwGH (vgl Ra 2019/11... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 07.01.2021

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