Entscheidungen zu § 29 Abs. 1 BUAG

Verwaltungsgerichtshof

2 Dokumente

Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 2008/2/20 2006/08/0112

Mit dem im Devolutionswege ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den erstinstanzlichen Bescheid abgewiesen und ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer als ehemaliger Geschäftsführer der H. GmbH für die Zuschläge zum Lohn samt Nebengebühren für den Zeitraum Dezember 1999 und Jänner 2000 in der Höhe von EUR 7.041,65 (davon EUR 231,10 Nebengebühren) zuzüglich 7 % Zinsen hafte. Im Verwaltungsverfahren war unstrittig, dass de... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.02.2008

RS Vwgh 2008/2/20 2006/08/0112

Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BUAG §29 Abs1;
Rechtssatz: Die (Feststellungs)Verjährungsfrist kann für den haftungspflichtigen Vertreter nicht früher ablaufen, als die Haftung entstanden ist, das heißt als feststeht, dass die Uneinbringlichkeit der Beitragsforderung eingetreten ist (vgl. das Erkenntnis vom 16. Mai 2001, Zl. 2001/08/0016), European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.02.2008

Entscheidungen 1-2 von 2

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten