Entscheidungen zu § 25 Abs. 2 BUAG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE OGH 2002/2/11 7Ob15/02k

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Entscheidung | OGH | 11.02.2002

TE OGH 2001/10/25 8ObA28/01b

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Entscheidung | OGH | 25.10.2001

TE OGH 1999/12/1 9ObA181/99d

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Entscheidung | OGH | 01.12.1999

TE OGH 1992/9/2 9ObA138/92

Begründung: Der Kläger begehrt die Feststellung, daß er in der Zeit vom 3. September 1979 bis 23.Februar 1990 in einem ununterbrochenen Arbeitsverhältnis zur beklagten Partei gestanden sei. Auf sein Arbeitsverhältnis seien die Bestimmungen des BUAG anzuwenden. Nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses habe der Kläger der Urlaubskarte entnommen, daß die beklagte Partei während des gegenständlichen Zeitraumes immer wieder kurzfristige Unterbrechungen eingetragen habe, ohne daß das A... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 02.09.1992

TE OGH 1990/2/14 9ObA26/90

Begründung: Der Kläger begehrt die Feststellung, die beklagte Partei, ihr ehemaliger Arbeitgeber, sei verpflichtet, für die vom 5.April 1988 bis 12.Dezember 1988 und vom 3.April 1989 bis 7.Juli 1989 dauernden Zeiträume der mit dem Kläger bestandenen Dienstverhältnisse die erhöhten Akkordarbeits-Zuschläge zur Bauarbeiterurlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) zu entrichten. Hilfsweise begehrt er, die beklagte Partei sei schuldig, für den Kläger die Zuschläge zur BUAK auf der Basis de... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.02.1990

RS OGH 1990/2/14 9ObA26/90, 9ObA138/92, 9ObA181/99d, 8ObA28/01b, 7Ob15/02k

Norm: ASGG §50 Abs1 Z5BUAG §21BUAG §22BUAG §25 Abs2
Rechtssatz: Überweist die BUAK unter Zugrundelegung der vom Arbeitgeber eingezahlten Zuschlagsleistungen ein Urlaubsentgelt in einer Höhe, mit der der Arbeitnehmer nicht einverstanden ist, so muß dieser den fehlenden Betrag bei der BUAK geltend machen. Bestehen Zweifel über die Richtigkeit von Meldungen des Arbeitgebers gemäß § 22 Abs 1 und 2 BUAG, so kann die BUAK derartige Behauptungen des A... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.02.1990

RS OGH 1990/2/14 9ObA26/90

Norm: BUAG §25 Abs2
Rechtssatz: Kraft Größenschlusses sind Ermittlungen selbstverständlich auch beim Verdacht der Falschmeldung und nicht nur bei Nichtmeldung zulässig. Entscheidungstexte 9 ObA 26/90 Entscheidungstext OGH 14.02.1990 9 ObA 26/90 Veröff: SZ 63/17 = RdW 1990,384 = Arb 10853 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.02.1990

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