RS OGH 1990/2/14 9ObA26/90

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Veröffentlicht am 14.02.1990
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Norm

BUAG §25 Abs2

Rechtssatz

Kraft Größenschlusses sind Ermittlungen selbstverständlich auch beim Verdacht der Falschmeldung und nicht nur bei Nichtmeldung zulässig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0052585

Dokumentnummer

JJR_19900214_OGH0002_009OBA00026_9000000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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