Entscheidungsgründe: Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 2. 3. 2000 wurde über das Vermögen der P***** GmbH der Konkurs eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Am 16. 12. 1999 hatte die nunmehrige Gemeinschuldnerin der Beklagten, die zuvor am 18. 10. 1999 den Konkurseröffnungsantrag gestellt hatte, eine der betreffenden Vorschreibung der Beklagten entsprechende Zahlung von S 232.624 für den Zuschlagszeitraum Oktober 1999 geleistet. Unter Berufung insbesondere... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger stand ab 14. 7. 1997 zur Beklagten in einem Arbeitsverhältnis, das mit Schreiben vom 27. 10. 1997 zum 31. 10. 1997 aufgekündigt wurde. Die Arbeit des Klägers bestand im Wesentlichen im Zuschneiden von Isolierplatten. Er erhielt vereinbarungsgemäß einen Bruttostundenlohn von S 100,-, weiters Trennungsgeld, einen Fahrtkostenbeitrag sowie eine Prämie, die sich im Wesentlichen nach den Quadratmetern der zugeschnittenen Platten richtete. Zum Zeitpunkt der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat mit zutreffender
Begründung: einen Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Bekanntgabe gegenüber der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK), dass das Arbeitsverhältnis termin- und fristwidrig durch Arbeitgeberkündigung beendet worden sei, verneint, sodass hierauf verwiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Revisionsausführungen entgegenz... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes, mit der es eine Bindungswirkung des Urteils im Vorprozeß auf das vorliegende Verfahren mangels Parteienidentität in beiden Verfahren verneinte, entspricht der ständigen Rechtsprechung (RZ 1980/31; SZ 48/142; SZ 55/74; ecolex 1994, 264; SZ 68/103 = JBl 1996, 463 [zust. Deixler-Hübner]; 1 Ob 517/95 u.a.). Während im Vorprozeß ein Arbeitnehmer die Bauarbeiter- Urlaubs-... mehr lesen...
Begründung:
Rechtliche Beurteilung
Beide Vorinstanzen haben den vom Kläger gestellten Zwischenantrag auf Feststellung richtigerweise als unzulässig erkannt, sodaß es ausreicht, gemäß § 48 ASGG auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Beschlusses zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Beide Vorinstanzen haben den vom Kläger gestellten Zwischenantrag auf Feststellung richtigerweise als unzulässig erkannt, sodaß es ausreicht, gemäß Paragraph 4... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt S 81.403,28 sA. Ihr seien im Verfahren 34 Cga 143/94v des Landesgerichtes Klagenfurt Prozeßkosten in dieser Höhe erwachsen, weil der Beklagte unrichtige Meldungen erstattet habe. Der Beklagte wendet ein, daß das angerufene Gericht unzuständig sei. Seit der ASGG-Novelle 1994 BGBl 1994/314 hätten auch Streitigkeiten zwischen der Urlaubs- und Abfertigungskasse und Arbeitgebern als Arbeitsrechtssachen zu gelten. Das Erstgericht wies die Klage w... mehr lesen...
Norm: ASGG §50 Abs1 Z5BArbUG 1972 allgBUAG allg BUAG §22 ASGG § 50 heute ASGG § 50 gültig ab 01.01.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2018 ASGG § 50 gültig von 01.01.2017 bis 31.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 44/2016 ASGG § 50... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 15.10.1979 bis zu seiner am 18.3.1994 erfolgten Entlassung bei den beklagten Parteien als Bauarbeiter, zuletzt als Vorarbeiter, beschäftigt. Die Entlassung erfolgte wegen eines dem Kläger zum Vorwurf gemachten Diebstahls von Fliesen auf einer Baustelle, wobei der Kläger diese Fliesen in einem von ihm benützten (gemieteten) Kellerabteil der beklagten Partei verarbeitete. Der Kläger begehrt mit dem Vorbringen, die Entlassung sei zu Unrec... mehr lesen...
Norm: BUAG §22 BUAG §27 BUAG § 22 heute BUAG § 22 gültig ab 01.01.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2017 BUAG § 22 gültig von 02.08.2016 bis 31.12.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 72/2016 BUAG § 22 gültig von 01.01.2016 bis 01.08... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Feststellung, daß er in der Zeit vom 3. September 1979 bis 23.Februar 1990 in einem ununterbrochenen Arbeitsverhältnis zur beklagten Partei gestanden sei. Auf sein Arbeitsverhältnis seien die Bestimmungen des BUAG anzuwenden. Nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses habe der Kläger der Urlaubskarte entnommen, daß die beklagte Partei während des gegenständlichen Zeitraumes immer wieder kurzfristige Unterbrechungen eingetragen habe, ohne daß das... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Feststellung, die beklagte Partei, ihr ehemaliger Arbeitgeber, sei verpflichtet, für die vom 5.April 1988 bis 12.Dezember 1988 und vom 3.April 1989 bis 7.Juli 1989 dauernden Zeiträume der mit dem Kläger bestandenen Dienstverhältnisse die erhöhten Akkordarbeits-Zuschläge zur Bauarbeiterurlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) zu entrichten. Hilfsweise begehrt er, die beklagte Partei sei schuldig, für den Kläger die Zuschläge zur BUAK auf der Basis ... mehr lesen...
Norm: ASGG §50 Abs1 Z5 BUAG §21 BUAG §22 BUAG §25 Abs2 ASGG § 50 heute ASGG § 50 gültig ab 01.01.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2018 ASGG § 50 gültig von 01.01.2017 bis 31.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 44/2016 ASGG § 50 ... mehr lesen...