Entscheidungen zu § 22 BUAG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

12 Dokumente

Entscheidungen 1-12 von 12

TE OGH 2002/2/11 7Ob15/02k

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Entscheidung | OGH | 11.02.2002

TE OGH 2001/10/25 8ObA28/01b

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Entscheidung | OGH | 25.10.2001

TE OGH 1999/12/1 9ObA181/99d

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Entscheidung | OGH | 01.12.1999

TE OGH 1998/10/21 9ObA215/98b

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Entscheidung | OGH | 21.10.1998

TE OGH 1997/3/27 8ObA2319/96d

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Entscheidung | OGH | 27.03.1997

TE OGH 1996/12/17 4Ob2359/96g

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Entscheidung | OGH | 17.12.1996

RS OGH 1996/12/17 4Ob2359/96g

Norm: ASGG §50 Abs1 Z5BArbUG 1972 allgBUAG allgBUAG §22
Rechtssatz: Unter den in § 50 Abs 1 Z 5 ASGG genannten "Ansprüchen nach dem Bauarbeiter-Urlaubsgesetz 1972" können nicht nur Ansprüche verstanden werden, die das Gesetz ausdrücklich einräumt. Auch Ansprüche, deren Berechtigung (auch) nach diesem Gesetz zu prüfen ist, sind einzubeziehen. Unter "Ansprüche nach dem Bauarbeiter-Urlaubsgesetz 1972" sind daher auch Schadenersatzansprüche zu vers... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.12.1996

RS OGH 1996/11/14 8ObA2313/96x, 8ObA2319/96d, 9ObA215/98b, 9ObA181/99d, 7Ob15/02k, 8ObA39/14i

Norm: BUAG §22BUAG §27
Rechtssatz: Eine Bindung der BUAK an die Meldungen des Arbeitgebers ist den Bestimmungen des BUAG nicht zu entnehmen. Die BUAK hat die Anspruchsvoraussetzungen für Urlaub und Abfertigung vielmehr selbständig zu prüfen. Daher ist ein Anspruch eines Bauarbeiters gegenüber seinem Arbeitgeber, eine Meldung eines bestimmten Inhaltes zu machen, dh über die den Arbeitgeber ohnedies gemäß § 22 BUAG treffende Meldepflicht hinaus, ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.11.1996

TE OGH 1996/11/14 8ObA2313/96x

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Entscheidung | OGH | 14.11.1996

TE OGH 1992/9/2 9ObA138/92

Begründung: Der Kläger begehrt die Feststellung, daß er in der Zeit vom 3. September 1979 bis 23.Februar 1990 in einem ununterbrochenen Arbeitsverhältnis zur beklagten Partei gestanden sei. Auf sein Arbeitsverhältnis seien die Bestimmungen des BUAG anzuwenden. Nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses habe der Kläger der Urlaubskarte entnommen, daß die beklagte Partei während des gegenständlichen Zeitraumes immer wieder kurzfristige Unterbrechungen eingetragen habe, ohne daß das A... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 02.09.1992

TE OGH 1990/2/14 9ObA26/90

Begründung: Der Kläger begehrt die Feststellung, die beklagte Partei, ihr ehemaliger Arbeitgeber, sei verpflichtet, für die vom 5.April 1988 bis 12.Dezember 1988 und vom 3.April 1989 bis 7.Juli 1989 dauernden Zeiträume der mit dem Kläger bestandenen Dienstverhältnisse die erhöhten Akkordarbeits-Zuschläge zur Bauarbeiterurlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) zu entrichten. Hilfsweise begehrt er, die beklagte Partei sei schuldig, für den Kläger die Zuschläge zur BUAK auf der Basis de... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.02.1990

RS OGH 1990/2/14 9ObA26/90, 9ObA138/92, 9ObA181/99d, 8ObA28/01b, 7Ob15/02k

Norm: ASGG §50 Abs1 Z5BUAG §21BUAG §22BUAG §25 Abs2
Rechtssatz: Überweist die BUAK unter Zugrundelegung der vom Arbeitgeber eingezahlten Zuschlagsleistungen ein Urlaubsentgelt in einer Höhe, mit der der Arbeitnehmer nicht einverstanden ist, so muß dieser den fehlenden Betrag bei der BUAK geltend machen. Bestehen Zweifel über die Richtigkeit von Meldungen des Arbeitgebers gemäß § 22 Abs 1 und 2 BUAG, so kann die BUAK derartige Behauptungen des A... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.02.1990

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