Entscheidungen zu § 13b Abs. 8 BUAG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 1990/5/23 9ObA116/90

Norm: BUAG §13b Abs8 BUAG § 13b heute BUAG § 13b gültig ab 01.01.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 682/1991
Rechtssatz: Refundiert werden nicht die eingezahlten Zuschlagsbeträge, sondern anteilsmäßig die Abfertigungsleistungen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei seinem Ausschei... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.05.1990

RS OGH 1990/5/23 9ObA116/90

Norm: BUAG §13b Abs8 BUAG § 13b heute BUAG § 13b gültig ab 01.01.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 682/1991
Rechtssatz: Die ratio des § 13 b Abs 8 Satz 2 und 3 BUAG liegt darin, dem Arbeitgeber, der für einen als Bauarbeiter beschäftigten Arbeitnehmer für diese Beschäftigungszeiten ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.05.1990

Entscheidungen 1-2 von 2

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