Norm: BUAG §13b Abs8 BUAG § 13b heute BUAG § 13b gültig ab 01.01.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 682/1991
Rechtssatz:
Refundiert werden nicht die eingezahlten Zuschlagsbeträge, sondern anteilsmäßig die Abfertigungsleistungen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei seinem Ausschei... mehr lesen...
Norm: BUAG §13b Abs8 BUAG § 13b heute BUAG § 13b gültig ab 01.01.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 682/1991
Rechtssatz:
Die ratio des § 13 b Abs 8 Satz 2 und 3 BUAG liegt darin, dem Arbeitgeber, der für einen als Bauarbeiter beschäftigten Arbeitnehmer für diese Beschäftigungszeiten ... mehr lesen...