Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde festgestellt, dass die Lehrverhältnisse von M K und J M zum Beschwerdeführer gemäß § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 1 lit. c und Abs. 2 lit. c BUAG in Verbindung mit § 3 Abs. 4 BUAG den Vorschriften des BUAG unterlägen. Der Beschwerdeführer sei verpflichtet, die Zuschläge zum Lohn samt Nebengebühren betreffend M K und J M unter Anwendung des Kollektivvertrages für das Dachdeckergewerbe zu leisten. Mit dem im In... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BUAG §13 Abs1; BUAG §3 Abs3; BUAG §3 Abs4; BUAG § 13 gültig von 01.01.1973 bis 31.07.2011 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 51/2011 BUAG § 3 heute BUAG § 3 gültig ab 01.08.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2024 ... mehr lesen...