Norm: AuslBG §29 Abs2BUAG §1 Abs1
Rechtssatz: Das BUAG ist auch auf das durch § 29 Abs 2 AuslBG fingierte Arbeitsverhältnis eines ohne Beschäftigungsbewilligung beschäftigten Ausländers anzuwenden. Entscheidungstexte 9 ObA 59/00t Entscheidungstext OGH 26.04.2000 9 ObA 59/00t European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:... mehr lesen...