Norm
AuslBG §29 Abs2Rechtssatz
Das BUAG ist auch auf das durch § 29 Abs 2 AuslBG fingierte Arbeitsverhältnis eines ohne Beschäftigungsbewilligung beschäftigten Ausländers anzuwenden.Das BUAG ist auch auf das durch Paragraph 29, Absatz 2, AuslBG fingierte Arbeitsverhältnis eines ohne Beschäftigungsbewilligung beschäftigten Ausländers anzuwenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113527Dokumentnummer
JJR_20000426_OGH0002_009OBA00059_00T0000_002