Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 06.06.2019 wurde BF1 , der Erstbeschwerdeführer, beim unrechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet betreten und aufgrund eines Festnahmeauftrags gemäß § 34 Abs. 3 Z 3 BFA-VG festgenommen. Zur Effektuierung der Abschiebung wurde er in das Polizeianhaltezentrum PAZ 01 (PAZ PAZ 01 ) überstellt. Am 06.06.2019 wurde BF1 , der Erstbeschwerdeführer, beim unrechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgeb... mehr lesen...