Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 18.04.2016 widerrief das Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland (belangte Behörde) eine Bewilligung zum Betrieb einer Amateurfunkstelle, die dem Beschwerdeführer mit Bescheid der belangten Behörde vom 28.11.2003, GZ 104261-JD/03, nach dem Amateurfunkgesetz (AFG) erteilt worden ist. In der
Begründung: des angefochtenen Bescheides führte die belangte Behör... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Durch Organe der öffentlichen Sicherheit wurde dem Beschwerdeführer am 29.06.2013 der im
Spruch: des angefochtenen Bescheides angeführte "Amateurfunk-Transceiver, Fabr. ICOM, Type IC-E92D, Ser. Nr. 0301853" (vgl. dazu I.4.) abgenommen. Mit E-Mail vom 01.07.2013 übermittelte der Beschwerdeführer die Bescheinigung vom 29.06.2013, eine Amateurfunkbewilligung, ein allgemeines Sprechfunkzeugnis und eine Berufspilo... mehr lesen...