Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit einem undatierten, am 26.09.2017 bei der XXXX eingelangten Schreiben die Überprüfung der von der XXXX (im Folgenden: mitbeteiligte Partei) für die Geltendmachung eines Nutzungsrechts angebotenen Abgeltung in Höhe des Richtsatzes gemäß der Telekom-Richtsatzverordnung 2014. 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit einem undatierten, am 26.09.2017 bei der römisch 40 eingelan... mehr lesen...