Entscheidungen zu § 55 TKG 2003

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 31-35 von 35

TE Vwgh Erkenntnis 2006/2/28 2005/03/0232

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Zuerkennung der Parteistellung in dem bei der belangten Behörde anhängigen Verfahren betreffend den gemeinsamen Antrag der T-Mobile Austria GmbH (T-Mobile), tele.ring Telekom Service GmbH (tele.ring), EHG Einkaufs- und Handels GmbH und TRA 3G Mobilfunk GmbH auf Genehmigung einer wesentlichen Änderung der Eigentümerstruktur gemäß § 56 Abs 2 TKG 2003 abgewiesen.  Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.02.2006

RS Vwgh 2006/2/28 2005/03/0232

Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E13206000001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren91/01 Fernmeldewesen
Norm: 32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Art9;32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Erwägungsgrund19;AVG §8;EURallg;TKG 2003 §55;TKG 2003 §56 Abs2;TKG 2003 §56;TKG 2003 §57;VwRallg;
Rechtssatz: Hinsichtlich der Genehmigung einer Änderung der Eigentümerstruktur nach § 56 Abs 2 TKG 2003 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.02.2006

TE Vwgh Beschluss 2005/10/3 AW 2005/03/0025

Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 03.10.2005

TE Vwgh Beschluss 2005/10/3 AW 2005/03/0026

Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 03.10.2005

RS Vwgh 2005/10/3 AW 2005/03/0026

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2005/03/0025 B 3. Oktober 2005 RS 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Zusammenschaltungsanordnung - Die Antragstellerin macht geltend, dass durch den angefochtenen Bescheid zusätzliche Kosten auf sie zukämen, mit denen sie nicht habe rechnen können; diese Kosten würden eine erhebliche Gefährdu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.10.2005

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