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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 26.05.2019 beantragten die XXXX (im Folgenden: weitere Verfahrenspartei), die XXXX (im Folgenden: beschwerdeführende Partei 1, GZ W194 2232082-1) und die XXXX (im Folgenden: beschwerdeführende Partei 2, GZ W194 2232129-1) bei der KommAustria (im Folgenden: belangte Behörde) die Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem durch die Übertragungskapazität „WIE... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 17.07.2019 schrieb die Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden „belangte Behörde“) die Übertragungskapazität „ XXXX 93,2 MHz“ gemäß § 13 PrR-G aus. 2. Binnen offener Frist langten bei der belangten Behörde der Antrag der XXXX (im Folgenden „beschwerdeführende Partei“) auf Zuordnung der ausgeschriebenen Übertragungskapazität zur Erweiterung ihres bestehenden Versorgungsgebietes „ XXXX 104,2 MHz“, der Antrag der XXXX (im F... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX , KOA XXXX , entschied die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; in der Folge „belangte Behörde“) über die Anträge betreffend die Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „ XXXX “ bzw. auf Zuordnung der Übertragungskapazität „ XXXX “ zur Verbesserung der Versorgung bzw. Erweiterung wie folgt: „1. Der XXXX (FN XXXX beim XXXX ) wird g... mehr lesen...