Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 20.03.2015, M 1/15 leitete die Telekom-Control Kommission, als folgend belangte Behörde, ein (Marktanalyse-)Verfahren nach § 36 TKG 2003, BGBl I Nr. 70/2003 "idgF", das der Feststellung der der sektorspezifischen Regulierung unterliegenden relevanten Märkte sowie der Feststellung, ob auf diesen jeweils ein oder mehrere Unternehmen über beträchtliche Marktmacht verfügen oder aber effektive... mehr lesen...