Entscheidungen zu § 117 TKG 2003

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 31-34 von 34

TE Bvwg Beschluss 2019/6/7 W179 2165433-1

Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde aus, dass gemäß den §§ 48 Abs 1, 50 Abs 1 iVm §§ 117 Z 7, 121 Abs 3 TKG 2003 mit Wirksamkeit ab XXXX für die Zusammenschaltung der Kommunikationsnetze der XXXX GmbH sowie der XXXX AG in Ergänzung des Zusammenschaltungsvertrages vom XXXX näher bestimmte Bedingungen für Festnetzoriginierungsentgelte zur Anwendung gelangen. 2. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde un... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 07.06.2019

TE Bvwg Erkenntnis 2019/1/11 W113 2199263-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit einem undatierten, am 26.09.2017 bei der XXXX eingelangten Schreiben die Überprüfung der von der XXXX (im Folgenden: mitbeteiligte Partei) für die Geltendmachung eines Nutzungsrechts angebotenen Abgeltung in Höhe des Richtsatzes gemäß der Telekom-Richtsatzverordnung 2014. 2. Im vorgelagerten Streitschlichtungsverfahren gemäß § 121 TKG 2003 bei der XXXX konnte keine Einigung herbeigeführt werden. 3. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 11.01.2019

TE Bvwg Beschluss 2018/5/30 W113 2186628-1

Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Bescheid der Telekom-Control-Kommission (TKK oder belangte Behörde) wurde der XXXX (Beschwerdeführerin) aufgetragen, an die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) als Finanzierungsbeitrag des vierten Quartals 2017 den Betrag von EUR 661.340,10 zu bezahlen. 2. Dagegen brachte die Beschwerdeführerin mit Schriftsatz vom 11.01.2018 eine Beschwerde ein. Sie regte zum einen an, das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) möge ein ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 30.05.2018

TE Bvwg Beschluss 2018/5/30 W113 2195262-1

Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Bescheid der Telekom-Control-Kommission (TKK oder belangte Behörde) wurde der XXXX (Beschwerdeführerin) aufgetragen, an die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) als Finanzierungsbeitrag des 1.-4. Quartals 2018 den Betrag von je EUR 631.333,50 zu bezahlen. 2. Dagegen brachte die Beschwerdeführerin mit Schriftsatz vom 26.04.2018 eine Beschwerde ein. Sie regte zum einen an, das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) möge ein... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 30.05.2018

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