1. Nach Art 133 Abs 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 1. Nach Artikel 133, Absatz 4, ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z9; B-VG Art102 Abs2; B-VG Art131 Abs2; TKG 2003 §107 Abs2 Z1; TKG 2003 §109 Abs3 Z20; TKG 2003 §113 Abs3; TKG 2003 §113 Abs5a; VwGG §34 Abs1;VwRallg; B-VG Art. 10 heute B-VG Art. 10 gültig ab 01.01.2020 ... mehr lesen...