1 Mit Straferkenntnissen der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) jeweils vom 27. März 2015 wurden die Revisionswerber schuldig erkannt, sie hätten als Geschäftsführer der T GmbH gemäß § 9 Abs. 1 VStG zu verantworten, dass die T GmbH im Zeitraum von 13. August 2014 bis 1. Jänner 2015 in Punkt 2.3. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von ihren Kunden verlangt habe, bei der Anmeldung den Nachweis einer österreichischen Bank- oder Kreditkartenverbindung vorzulegen. Somit habe ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)37/02 Kreditwesen91/01 Fernmeldewesen
Norm: ABGB §864a TKG 2003 §109 Abs4 Z3 TKG 2003 §25 Abs2 TKG 2003 §25 Abs3 TKG 2003 §25 Abs6 TKG 2003 §91 VwRallgZaDiG 2009 §68a Abs1 Z10 ABGB § 864a heute ABGB § 864a gültig ab 01.10.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr.... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde über den Zweitbeschwerdeführer wegen Übertretung des § 109 Abs 4 Z 8 iVm § 107 Abs 1 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 11.600,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 48 Stunden) verhängt und die Erstbeschwerdeführerin gemäß § 9 Abs 7 VStG zur Haftung für die verhängte Strafe zur ungeteilten Hand verpflichtet. Dem Zweitbeschwerdeführer wurde im Wesentlichen zur Last gelegt, er habe als handel... mehr lesen...