Entscheidungen zu § 107 Abs. 1 TKG 2003

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 61-90 von 115

TE Bvwg Beschluss 2016/7/19 W194 2107046-1

Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde entschieden, der Erstbeschwerdeführer habe als Geschäftsführer der zweitbeschwerdeführenden Partei und "somit als deren gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1991 idgF Verantwortlicher dafür einzustehen, dass eine Person in Ihrem Namen und in Ihrem Auftrag am 20.01.2014, um 11.26 Uhr unter Bekanntmachung der Rufnummer XXXX einen Anruf zu Werbezwecken (Inhalt: Dem Angerufenen wurde nach k... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 19.07.2016

TE Bvwg Beschluss 2016/7/19 W194 2107055-1

Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde entschieden, der Erstbeschwerdeführer habe als Geschäftsführer der zweitbeschwerdeführenden Partei und "somit als deren gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1991 idgF Verantwortlicher dafür einzustehen, dass eine Person in Ihrem Namen und in Ihrem Auftrag am 15.03.2013, um 17.23 Uhr unter Bekanntmachung der Telefonnummer XXXX einen Anruf zu Werbezwecken (Inhalt: Die Anruferin bot dem An... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 19.07.2016

TE Bvwg Beschluss 2016/7/19 W194 2107059-1

Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde entschieden, der Erstbeschwerdeführer habe als Geschäftsführer der zweitbeschwerdeführenden Partei und "somit als deren gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1991 idgF Verantwortlicher dafür einzustehen, dass eine Person in Ihrem Namen und in Ihrem Auftrag am 18.06.2013, um 10.42 Uhr unter Bekanntmachung der Telefonnummer XXXX einen Anruf zu Werbezwecken (Inhalt: Die Anruferin, die sich ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 19.07.2016

TE Bvwg Beschluss 2016/7/19 W194 2107063-1

Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde entschieden, der Erstbeschwerdeführer habe als Geschäftsführer der zweitbeschwerdeführenden Partei und "somit als deren gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1991 idgF Verantwortlicher dafür einzustehen, dass eine Person in Ihrem Namen und in Ihrem Auftrag am 20.08.2013, um 10.08 Uhr unter Bekanntmachung der Telefonnummer XXXX einen Anruf zu Werbezwecken (Inhalt: Die Anruferin bot dem An... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 19.07.2016

TE Bvwg Beschluss 2016/7/19 W194 2107071-1

Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde entschieden, der Erstbeschwerdeführer habe als Geschäftsführer der zweitbeschwerdeführenden Partei und "somit als deren gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1991 idgF Verantwortlicher dafür einzustehen, dass eine Person in Ihrem Namen und in Ihrem Auftrag am 07.03.2013, um 13.57 Uhr unter Bekanntmachung der Telefonnummer XXXX einen Anruf zu Werbezwecken (Inhalt: Dem Angerufenen wurde ei... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 19.07.2016

TE Bvwg Beschluss 2016/7/19 W194 2107528-1

Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde entschieden, der Erstbeschwerdeführer habe als Geschäftsführer der zweitbeschwerdeführenden Partei und "somit als deren gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1991 idgF Verantwortlicher dafür einzustehen, dass eine Person in Ihrem Namen und in Ihrem Auftrag am 24.02.2014, um 10.47 Uhr unter Bekanntmachung der Telefonnummer XXXX einen Anruf zu Werbezwecken (Inhalt: Die Anruferin bot dem An... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 19.07.2016

TE Bvwg Beschluss 2016/7/19 W194 2107533-1

Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde entschieden, der Erstbeschwerdeführer habe als Geschäftsführer der zweitbeschwerdeführenden Partei und "somit als deren gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1991 idgF Verantwortlicher dafür einzustehen, dass eine Person in Ihrem Namen und in Ihrem Auftrag am 02.10.2013, um 12.15 Uhr einen Anruf zu Werbezwecken (Inhalt: Die Anruferin teilte der Angerufenen mit, dass sie ihren Festnetztel... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 19.07.2016

TE Bvwg Beschluss 2016/7/19 W194 2107545-1

Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde entschieden, der Erstbeschwerdeführer habe als Geschäftsführer der zweitbeschwerdeführenden Partei und "somit als deren gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1991 idgF Verantwortlicher dafür einzustehen, dass eine Person in Ihrem Namen und in Ihrem Auftrag am 20.01.2014, um 11.26 Uhr unter Bekanntmachung der Rufnummer XXXX einen Anruf zu Werbezwecken (Inhalt: Dem Angerufenen wurde nach k... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 19.07.2016

TE Bvwg Beschluss 2016/7/19 W194 2107546-1

Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde entschieden, der Erstbeschwerdeführer habe als Geschäftsführer der zweitbeschwerdeführenden Partei und "somit als deren gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1991 idgF Verantwortlicher dafür einzustehen, dass eine Person in Ihrem Namen und in Ihrem Auftrag am 15.03.2013, um 17.23 Uhr unter Bekanntmachung der Telefonnummer XXXX einen Anruf zu Werbezwecken (Inhalt: Die Anruferin bot dem An... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 19.07.2016

TE Bvwg Beschluss 2016/7/19 W194 2107550-1

Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde entschieden, der Erstbeschwerdeführer habe als Geschäftsführer der zweitbeschwerdeführenden Partei und "somit als deren gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1991 idgF Verantwortlicher dafür einzustehen, dass eine Person in Ihrem Namen und in Ihrem Auftrag am 07.03.2013, um 13.57 Uhr unter Bekanntmachung der Telefonnummer XXXX einen Anruf zu Werbezwecken (Inhalt: Dem Angerufenen wurde ei... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 19.07.2016

TE Bvwg Beschluss 2016/7/19 W194 2107551-1

Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde entschieden, der Erstbeschwerdeführer habe als Geschäftsführer der zweitbeschwerdeführenden Partei und "somit als deren gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1991 idgF Verantwortlicher dafür einzustehen, dass eine Person in Ihrem Namen und in Ihrem Auftrag am 20.08.2013, um 10.08 Uhr unter Bekanntmachung der Telefonnummer XXXX einen Anruf zu Werbezwecken (Inhalt: Die Anruferin bot dem An... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 19.07.2016

TE Bvwg Beschluss 2016/7/19 W194 2107552-1

Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde entschieden, der Erstbeschwerdeführer habe als Geschäftsführer der zweitbeschwerdeführenden Partei und "somit als deren gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1991 idgF Verantwortlicher dafür einzustehen, dass eine Person in Ihrem Namen und in Ihrem Auftrag am 18.06.2013, um 10.42 Uhr unter Bekanntmachung der Telefonnummer XXXX einen Anruf zu Werbezwecken (Inhalt: Die Anruferin, die sich ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 19.07.2016

TE Bvwg Beschluss 2016/7/6 W120 2107011-1

Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, der Erstbeschwerdeführer habe als Geschäftsführer der zweitbeschwerdeführenden Partei und "somit als deren gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1991 idgF Verantwortlicher dafür einzustehen, dass eine Person in Ihrem Namen und in Ihrem Auftrag am 09.10.2013, um 12.40 Uhr unter Bekanntmachung der Telefonnummer XXXX einen Anruf zu Werbezwecken (Inhalt: Die Anrufer... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 06.07.2016

TE Bvwg Beschluss 2016/7/6 W120 2107061-1

Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, der Erstbeschwerdeführer habe als Geschäftsführer der zweitbeschwerdeführenden Partei und "somit als deren gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1991 idgF Verantwortlicher dafür einzustehen, dass eine Person in Ihrem Namen und in Ihrem Auftrag am 19.07.2013, um 17.00 Uhr unter Bekanntmachung der Telefonnummer XXXX einen Anruf zu Werbezwecken (Inhalt: Die Anrufer... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 06.07.2016

TE Bvwg Beschluss 2016/7/6 W120 2107065-1

Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, der Erstbeschwerdeführer habe als Geschäftsführer der zweitbeschwerdeführenden Partei und "somit als deren gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1991 idgF Verantwortlicher dafür einzustehen, dass eine Person in Ihrem Namen und in Ihrem Auftrag am 13.06.2013, um 17.38 Uhr einen Anruf zu Werbezwecken (Inhalt: Die Anruferin, die sich als ‚Firma XXXX, Salzburg' vorg... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 06.07.2016

TE Bvwg Beschluss 2016/7/6 W120 2107553-1

Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, der Erstbeschwerdeführer habe als Geschäftsführer der zweitbeschwerdeführenden Partei und "somit als deren gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1991 idgF Verantwortlicher dafür einzustehen, dass eine Person in Ihrem Namen und in Ihrem Auftrag am 19.07.2013, um 17.00 Uhr unter Bekanntmachung der Telefonnummer XXXX einen Anruf zu Werbezwecken (Inhalt: Die Anrufer... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 06.07.2016

TE Bvwg Beschluss 2016/7/6 W120 2107554-1

Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, der Erstbeschwerdeführer habe als Geschäftsführer der zweitbeschwerdeführenden Partei und "somit als deren gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1991 idgF Verantwortlicher dafür einzustehen, dass eine Person in Ihrem Namen und in Ihrem Auftrag am 13.06.2013, um 17.38 Uhr einen Anruf zu Werbezwecken (Inhalt: Die Anruferin, die sich als ‚Firma XXXX, Salzburg' vorg... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 06.07.2016

TE Bvwg Beschluss 2016/7/6 W120 2107558-1

Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, der Erstbeschwerdeführer habe als Geschäftsführer der zweitbeschwerdeführenden Partei und "somit als deren gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1991 idgF Verantwortlicher dafür einzustehen, dass eine Person in Ihrem Namen und in Ihrem Auftrag am 09.10.2013, um 12.40 Uhr unter Bekanntmachung der Telefonnummer XXXX einen Anruf zu Werbezwecken (Inhalt: Die Anrufer... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 06.07.2016

TE Bvwg Beschluss 2016/7/5 W120 2107047-1

Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, der Erstbeschwerdeführer habe als Geschäftsführer der zweitbeschwerdeführenden Partei und "somit als deren gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1991 idgF Verantwortlicher dafür einzustehen, dass eine Person in Ihrem Namen und in Ihrem Auftrag am 12.09.2013, um 17.00 Uhr einen Anruf zu Werbezwecken (Inhalt: Die Anruferin, die sich als Mitarbeiterin der XXXX ausg... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 05.07.2016

TE Bvwg Beschluss 2016/7/5 W120 2107057-1

Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, der Erstbeschwerdeführer habe als Geschäftsführer der zweitbeschwerdeführenden Partei und "somit als deren gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1991 idgF Verantwortlicher dafür einzustehen, dass eine Person in Ihrem Namen und in Ihrem Auftrag am 19.09.2013, um 11.37 Uhr einen Anruf zu Werbezwecken (Inhalt: Dem Angerufenen wurde ein XXXX-Tarif ‚XXXX', Kosten von... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 05.07.2016

TE Bvwg Beschluss 2016/7/5 W120 2107560-1

Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, der Erstbeschwerdeführer habe als Geschäftsführer der zweitbeschwerdeführenden Partei und "somit als deren gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1991 idgF Verantwortlicher dafür einzustehen, dass eine Person in Ihrem Namen und in Ihrem Auftrag am 12.09.2013, um 17.00 Uhr einen Anruf zu Werbezwecken (Inhalt: Die Anruferin, die sich als Mitarbeiterin der XXXX ausg... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 05.07.2016

TE Bvwg Beschluss 2016/7/5 W120 2107561-1

Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, der Erstbeschwerdeführer habe als Geschäftsführer der zweitbeschwerdeführenden Partei und "somit als deren gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1991 idgF Verantwortlicher dafür einzustehen, dass eine Person in Ihrem Namen und in Ihrem Auftrag am 19.09.2013, um 11.37 Uhr einen Anruf zu Werbezwecken (Inhalt: Dem Angerufenen wurde ein XXXX-Tarif ‚XXXX', Kosten von... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 05.07.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/6/29 W120 2107017-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, der Erstbeschwerdeführer habe als Geschäftsführer der zweitbeschwerdeführenden Partei und "somit als deren gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1991 idgF Verantwortlicher dafür einzustehen, dass eine Person in Ihrem Namen und in Ihrem Auftrag am 21.02.2014, um 09.30 Uhr einen Anruf zu Werbezwecken (Inhalt: Der Anrufer teilte dem Angerufenen mit, dass b... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 29.06.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/6/29 W120 2107044-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 05.02.2014 brachte XXXX bei der belangten Behörde den Erhalt von Werbeanrufen am 03.02.2014 um 16:00 Uhr, am 04.02.2014 um 13:00 Uhr sowie am 05.02.2014 durch eine Person im Auftrag der zweitbeschwerdeführenden Partei ohne das Vorliegen ihrer diesbezüglichen Einwilligung zur Anzeige. 1. Mit Schreiben vom 05.02.2014 brachte römisch 40 bei der belangten Behö... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 29.06.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/6/29 W120 2107072-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, der Erstbeschwerdeführer habe als Geschäftsführer der zweitbeschwerdeführenden Partei und "somit als deren gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1991 idgF Verantwortlicher dafür einzustehen, dass eine Person in Ihrem Namen und in Ihrem Auftrag am 19.09.2013, um 11.50 Uhr unter Bekanntmachung der Telefonnummer XXXX einen Anruf zu Werbezwecken (Inhalt: Di... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 29.06.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/6/29 W120 2107559-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, der Erstbeschwerdeführer habe als Geschäftsführer der zweitbeschwerdeführenden Partei und "somit als deren gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1991 idgF Verantwortlicher dafür einzustehen, dass eine Person in Ihrem Namen und in Ihrem Auftrag am 21.02.2014, um 09.30 Uhr einen Anruf zu Werbezwecken (Inhalt: Der Anrufer teilte dem Angerufenen mit, dass b... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 29.06.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/6/29 W120 2107562-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, der Erstbeschwerdeführer habe als Geschäftsführer der zweitbeschwerdeführenden Partei und "somit als deren gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1991 idgF Verantwortlicher dafür einzustehen, dass eine Person in Ihrem Namen und in Ihrem Auftrag am 19.09.2013, um 11.50 Uhr unter Bekanntmachung der Telefonnummer XXXX einen Anruf zu Werbezwecken (Inhalt: Di... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 29.06.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/6/29 W120 2107563-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 05.02.2014 brachte XXXX bei der belangten Behörde den Erhalt von Werbeanrufen am 03.02.2014 um 16:00 Uhr, am 04.02.2014 um 13:00 Uhr sowie am 05.02.2014 durch eine Person im Auftrag der zweitbeschwerdeführenden Partei ohne das Vorliegen ihrer diesbezüglichen Einwilligung zur Anzeige. 1. Mit Schreiben vom 05.02.2014 brachte römisch 40 bei der belangten Behö... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 29.06.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/2/24 W120 2014756-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Erstbeschwerdeführer als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der zweitbeschwerdeführenden Partei am Standort in XXXX, nach außen berufene Person zu verantworten habe, dass "von Ihrem Unternehmen aus am 20.11.2013, ca 15 Uhr und am 21.11.2013, ebenfalls ca 15 Uhr, ein Anruf zu Werbezwecken zum Anschluss der XXXX, lautend auf XXXX, getä... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 24.02.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/2/24 W120 2014995-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Erstbeschwerdeführer als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der zweitbeschwerdeführenden Partei am Standort in XXXX, nach außen berufene Person zu verantworten habe, dass "von Ihrem Unternehmen aus am 20.11.2013, ca 15 Uhr und am 21.11.2013, ebenfalls ca 15 Uhr, ein Anruf zu Werbezwecken zum Anschluss der XXXX, lautend auf XXXX, getä... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 24.02.2016

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