Entscheidungen zu § 107 Abs. 4 TKG 2003

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 2004/2/25 2003/03/0284

I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe es als vertretungsbefugter Geschäftsführer der Firma A GmbH (im Folgenden kurz "Firma A") zu verantworten, dass am 30. Juni 2002 um 15.46 Uhr eine in der Beilage zum Bescheid angeführte "elektronische Nachricht (SMS)" zu Werbezwecken ohne vorherige Zustimmung des Empfängers von der Firma A an eine im Bescheid namentlich unter Angabe der Wohnanschrift genannte P... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.02.2004

RS Vwgh 2004/2/25 2003/03/0284

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 1997 §101 letzter Satz idF 1999/I/188;TKG 1997 §104 Abs3 Z24 idF 2002/I/032;TKG 2003 §107 Abs2;TKG 2003 §107 Abs3;TKG 2003 §107 Abs4;TKG 2003 §107 Abs5;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2003/03/0290 E 25. Februar 2004
Rechtssatz: Ziel des Gesetzgebers ist es, durch die Bestimmung des § 101 TKG jedem Teilnehmer an ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.02.2004

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