Entscheidungen zu § 107 TKG 2003

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 2009/9/30 7Ob166/09a

Entscheidungsgründe: Die klagende Gesellschaft ist in der EDV-Branche, Geschäftszweig Internet Provider, IT-Beratung und Softwarevertrieb tätig. Mit Hardware, insbesondere Computern, handelt sie nicht. Seit 16. 9. 2005 ist sie in die gemäß § 7 Abs 2 ECG von der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) geführten Sperrliste (Ausschluss der Zusendung kommerzieller Kommunikation im Wege der elektronischen Post) eingetragen. Die Beklagte war vom 24. 5. 2006 bis 6. 11. 2007 Ges... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.09.2009

RS OGH 2007/3/20 4Ob221/06p, 4Ob13/13k

Norm: TKG 2003 §107
Rechtssatz: Eine (wirksame) Einwilligung im Sinn des §107 Abs1 und Abs 2 TKG2003 kann nur dann vorliegen, wenn der Betroffene weiß, von welchen Unternehmen er im Wege bestimmt angeführter Kommunikationsmittel Werbung zu erwarten hat und welche Produkte dabei beworben werden. Entscheidungstexte 4 Ob 221/06p Entscheidungstext OGH 20.03.2007 4 Ob 221/06p Beisatz: ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.03.2007

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