Entscheidungen zu § 101 Abs. 1 TKG 2003

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

3 Dokumente

Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 2007/3/20 4Ob221/06p

Entscheidungsgründe: Die Klägerin, eine nach § 29 KSchG klageberechtigte Partei, macht Unterlassungsansprüche nach §§ 28 Abs 1 und 28a KSchG geltend. Die Klägerin, eine nach Paragraph 29, KSchG klageberechtigte Partei, macht Unterlassungsansprüche nach Paragraphen 28, Absatz eins und 28a KSchG geltend. Die Beklagte betreibt ein Kreditunternehmen im Sinn des Bankwesengesetzes. Sie ist Unternehmerin im Sinn des § 1 KSchG und tritt im Rahmen ihrer Tätigkeit regelmäßig in geschäftl... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.03.2007

TE OGH 2005/8/2 1Ob104/05h

Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte im Anlassverfahren (C 574/02g des Bezirksgerichts Rohrbach), den dort beklagten Kaufmann schuldig zu erkennen, es zu unterlassen, den Kläger unaufgefordert telefonisch zu kontaktieren und das Interesse an ergonometrischen Drehstühlen zu erfragen sowie diese zum Verkauf anzubieten. Eine Mitarbeiterin habe am 18. 10. 2002 namens des im Anlassverfahren Beklagten einen derartigen Anruf getätigt. Dieser habe damit gegen die Gewerbeordnung und das... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 02.08.2005

RS OGH 2005/8/2 1Ob104/05h, 4Ob221/06p

Norm: AHG §1 CdIaTKG §101 Abs1TKG 2003 §107 Abs1
Rechtssatz: Da höchstgerichtliche Rechtsprechung, was genau unter der „Einwilligung des Teilnehmers" im Sinn des hier anzuwendenden § 101 TKG 1997 zu verstehen ist, fehlt und insoweit auch nicht von einer herrschenden Auffassung in der Literatur gesprochen werden kann, erweist sich die vom Berufungsgericht im Anlassverfahren vertretene Rechtsansicht, dass sich aus den vereinbarten AGB's eine Zust... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.08.2005

Entscheidungen 1-3 von 3

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten