Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ergibt sich Folgendes: Der Beschwerdeführer lenkte am 14. März 1998 einen Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand (Alkohol der Atemluft mindestens 0,8 mg/l) und verschuldete dabei einen Verkehrsunfall. Über ihn wurde deshalb mit dem rechtskräftigen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf/Krems wegen der Übertretung nach § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 99 Abs. 1 lit. a StVO 19... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1;FSG 1997 §7 Abs5;FSG 1997 §7 Abs7;FSG 1997 §7;
Rechtssatz: Die Auffassung des Beschwerdeführers, das im Jahr 1998 begangene Alkoholdelikt hätte nicht berücksichtigt werden dürfen, ist schon deshalb verfehlt, weil die Kraftfahrbehörde bei der Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit im Rahmen des in § 7 Abs. 5 FSG 1997 genannten Wertungskriteriums der Verwerfli... mehr lesen...