Rechtssatz: Permanentes Schwarzfahren nach Wiedererlangung der gesundheitlichen Eignung bzw. dem Ablauf eines darauf gestützten Entzuges ist wegen fehlender Verkehrszuverlässigkeit ein Grund zur Versagung der Wiedererteilung. mehr lesen...
Rechtssatz: Aufgrund der vom Berufungswerber begangenen strafbaren Handlungen gegen Leib und Leben ist die Annahme begründet, dass er gemäß § 7 Abs 1 Z 1 FSG wegen seiner Sinnesart beim Lenken von Kraftfahrzeugen die Verkehrssicherheit insbesondere durch rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr gefährden wird. Er hat im Zeitraum zwischen 1990 und 2003 insgesamt 11 Straftaten begangen. Die letzten 6 Vorstrafen betrafen alle strafbare Handlungen gemäß § 83 Abs 1 StGB (wobei er teilweise z... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Antrag auf Erteilung einer Lenkerberechtigung vier Jahre vor Erreichung des Mindestalters ist sachlich unzulässig und abzuweisen. Die Voraussetzungen für die Erledigung eines solchen Antrages liegen nicht vor. mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Imst vom 27.12.2002, Zl 3-FS-1905/02, wurde der vom Berufungswerber eingebrachte Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung für die Klasse B mangels gesundheitlicher Eignung abgewiesen. Begründend wird von der Erstbehörde ausgeführt, der Berufungswerber sei derzeit gesundheitlich nicht geeignet, ein Kraftfahrzeug zu lenken. Die Erstbehörde stützt sich dabei auf ein Gutachten des Amtsarztes der Bezirkshauptmannschaft Imst vom 19.12.2002. Der Berufung... mehr lesen...