Entscheidungen zu § 4 FSG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Vwgh Erkenntnis 2004/4/20 2003/11/0143

Die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung entzog dem Beschwerdeführer mit Bescheid vom 10. Jänner 2000 die Lenkberechtigung für die Klassen AL, B, C, F und G für die Dauer von 12 Monaten ab der vorläufigen Abnahme des Führerscheines (das ist der 12. September 1999). Als Rechtsgrundlage war § 24 Abs. 1 in Verbindung mit § 26 Abs. 2 des Führerscheingesetzes (FSG) angegeben. Gemäß § 32 Abs. 1 Z. 1 FSG wurde dem Beschwerdeführer für denselben Zeitraum das Lenken von vierrädrigen Leicht... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.04.2004

RS Vwgh 2004/4/20 2003/11/0143

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §26 Abs2;FSG 1997 §4 Abs7;FSG 1997 §4;FSG 1997 §7 Abs3 Z6;StVO 1960 §99 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/11/0138 E 30. Mai 2001 RS 1 (Hier: Der Bf hat als Besitzer einer Lenkberechtigung für Anfänger (Probeführerschein) gemäß § 4 FSG 1997 innerhalb der Probezeit in schwer alkoholisiertem Zustand als Lenker eines Kfz einen Verkehrsunfall verschuldet, b... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.04.2004

RS Vwgh 2004/4/20 2003/11/0143

Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs3;FSG 1997 §26 Abs2;FSG 1997 §26 Abs8;FSG 1997 §4;
Rechtssatz: Gemäß § 26 Abs. 8 FSG 1997 HAT die Behörde bei einer Entziehung nach Abs. 2 dieses Paragraphen ua begleitende Maßnahmen gemäß § 24 Abs. 3 FSG 1997 anzuordnen. Zu den begleitenden Maßnahmen bei der Entziehung zählt § 24 Abs. 3 FSG 1997 auch die Nachschulung. Nach dem letzten Absatz des § 24 Abs. 3 FS... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.04.2004

TE Vwgh Erkenntnis 1999/4/12 98/11/0289

Dem im Jahr 1977 geborenen Beschwerdeführer wurde am 13. Dezember 1995 die Lenkerberechtigung erteilt. Aufgrund einer am 30. April 1997 begangenen Übertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a iVm § 5 Abs. 1 StVO 1960 wurde ihm mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn vom 5. Mai 1997 gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A1 und B vorübergehend für die Dauer von sechs Monaten (gerechnet ab 30. April 1997) entzogen. In der ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 12.04.1999

RS Vwgh 1999/4/12 98/11/0289

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §10 Abs2;AVG §59 Abs1;FSG 1997 §4;KFG 1967 §64a Abs2;KFG 1967 §73 Abs2a;KFG 1967 §74 Abs1;ZustG §9 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Entziehung der Lenkerberechtigung in der Probezeit gehört die Anordnung einer begleitenden Maßnahme zum selben Verfahren, in dem die Entziehung ausgesprochen wird. Spricht die Behörde die Entziehung und ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.04.1999

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