Entscheidungen zu § 39 FSG

Unabhängige Verwaltungssenate

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TE UVS Tirol 2008/06/06 2008/23/1694-3

Mit Schriftsatz vom 29.05.2008, beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol am 02.06.2008 eingelangt, wandte sich der Beschwerdeführer mit seiner Maßnahmenbeschwerde gegen die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck als belangte Behörde und führte aus wie folgt:   ?In vorbezeichneter Beschwerdesache bringt der Beschwerdeführer nachstehenden SACHVERHALT zur Kenntnis:   Am 27.4.2008 wurde von der belangten Polizeiinspektion um 17 Uhr 42 bzw um 17 Uhr 43 ein Alkoholtest durchgeführt, welcher um 17 U... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 06.06.2008

RS UVS Kärnten 2004/08/31 KUVS-1220/4/2004

Rechtssatz: Wurde der Beschuldigte gemäß § 5 Abs. 1 iVm § 99 Abs. 1a der StVO 1960 rechtskräftig bestraft und war bereits zweimal einschlägig vorgemerkt, so ist der Entzug der Lenkberechtigung für 18 Monate, verbunden mit einem vom Amtsarzt zu erstellenden Gutachten über die gesundheitliche Eignung, gerechtfertigt. Alkoholdelikte gehören nach ständiger Rechtssprechung zu den schwersten Verstößen gegen die Verkehrsvorschriften. Schlagworte Führerschein, Führerscheinentzug, Lenkberechti... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 31.08.2004

RS UVS Kärnten 2004/03/05 KUVS-335/2/2004

Rechtssatz: Gemäß § 26 Abs. 2 FSG ist für die vom Berufungswerber begangene Übertretung gemäß § 99 Abs. 1 lit. b StVO eine Mindestentziehungszeit von vier Monaten vorgesehen. Diese Bestimmung steht somit der Festsetzung einer längeren Entziehungsdauer im Rahmen der nach § 7 Abs. 4 FSG insofern erforderlichen Wertung nicht entgegen, wenn Umstände vorliegen, die aufgrund der Verwerflichkeit der strafbaren Handlung die Festsetzung einer längeren Entziehungsdauer erforderlich machen. Das Vorli... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 05.03.2004

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