Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz 1967, Führerscheingesetz
Norm: FSG §30 FSG §39 AVG §67a Z2 AVG §67c Abs3 FSG § 30 heute FSG § 30 gültig ab 01.09.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2019 FSG § 30 gültig von 01.10.2015 bis 31.08.2019 zuletzt geändert d... mehr lesen...
1. Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe es als Leiter der Fahrschule „T“, Inhaber Verlassenschaft nach Ing F H, vertreten durch die Erbin H S, mit Standort in B K, sohin als zur Vertretung nach außen berufenes Organ gemäß § 9 Abs 1 VStG 1991 zu verantworten, dass er und drei Fahrlehrerinnen der genannten Fahrschule am 23.10.2008 von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr, am 24.10.2008 von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr sowie a... mehr lesen...
Norm: KFG §108 Abs1KFG §108 Abs3FSG
Rechtssatz:
Weder im KFG noch in der KDV noch im Führerscheingesetz noch in der Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung sind Bestimmungen enthalten, denen zufolge es einer Fahrschule untersagt wäre, Perfektionsfahrten mit Fahrschülern, die außerhalb des Standortes der betreffenden Fahrschule ihren Wohnsitz haben, am Ort des Wohnsitzes der Fahrschüler durchzuführen. Dies gilt auch dann, wenn der Wohn... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid entzog die Bezirkshauptmannschaft Kufstein gemäß §§ 30, 32 und 39 FSG die tschechische Lenkberechtigung für die Klasse B, ausgestellt am 05.12.2007 von der Kommunalbehörde der Stadt Lovosice zur Zl ED291766 bis zu jenem Zeitpunkt zu dem die Entziehung der (österreichischen) Lenkberechtigung laut Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 03.04.2006, Zl VA-40-2006, ende, sohin bis zur Absolvierung einer Nachschulung und der Beibringung eines amtsärztlich... mehr lesen...
Rechtssatz: Würde man der Rechtsansicht der Bezirkshauptmannschaft Kufstein folgen, so käme man zum Ergebnis, dass nach Entziehung einer Lenkberechtigung unter gleichzeitiger Vorschreibung einer Nachschulung, vor einer Neuerteilung einer Lenkberechtigung, eine neue Lenkberechtigung nur mehr nach österreichischem Recht erteilt werden kann. Diese Problematik ist auch dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 15.5.2007 zu Zl 2006/11/0259 zu Grunde gelegen und führte den VwGH zur Entsche... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid vom 10.04.2007 wurde dem Berufungswerber von der Bezirkshauptmannschaft Kufstein die Lenkberechtigung hinsichtlich sämtlicher Klassen für den Zeitraum von 9 Monaten, gerechnet ab der Zustellung dieses Bescheides, entzogen. Weiters wurde für die Dauer des Entzuges der Lenkberechtigung ein Lenkverbot hinsichtlich des Lenkens von Motorfahrrädern, dreirädrigen Motorfahrrädern und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen auf die Dauer des Entzuges der Lenkberechtigung aus... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine rechtliche Grundlage für die Abnahme eines schweizerischen Führerscheins durch eine österreichische Behörde besteht nur in drei Fällen: a) als vorläufige Abnahme des Führerscheins unter den Voraussetzungen des §39 Abs1 FSG, b) im Rahmen der Vollstreckung eines entsprechenden schweizerischen Entziehungsbescheides (vgl Art6 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die wechselseitige Amtshilfe im Kraftfahr-(Straßenverkehrs-... mehr lesen...
1. In seiner Beschwerde führt der Beschwerdeführer aus, er sei am 13.1.1998 mit seinem PKW um ca. 14.05 Uhr auf der Lstraße in H vor dem Kreisverkehr auf der Höhe des Fußballplatzes H von Sicherheitswachebeamten der Stadt H aufgehalten worden. Die Beamten hätten ihm auf Grund einer Weisung der Bezirkshauptmannschaft D den Schweizer Führerschein, ausgestellt am XX.XX.XXXX vom Straßenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons S G, abgenommen. Mit Schreiben vom 19.1.1998 habe der B... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn hier die Erstbehörde - ohne dies konkret auszuführen - offenbar die Ansicht zu vertreten scheint, daß wegen der Nichterfüllung einer Auflage aus dem Jahr 1990 zur Wiedererlangung der österreichischen Lenkerberechtigung die dem Berufungswerber zwischenzeitig in Deutschland erteilte Lenkerberechtigung ungültig sei, hängt sie einer unvertretbaren Rechtsansicht an. Sie verknüpft offenbar die Gültigkeit eines in Deutschland gesetzten Rechtsaktes mit einer von ihr zu einem Besch... mehr lesen...