I. Die Beschwerdeführerin steht als sonstiges hauptberufliches Mitglied des unabhängigen Finanzsenates in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. römisch eins. Die Beschwerdeführerin steht als sonstiges hauptberufliches Mitglied des unabhängigen Finanzsenates in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Entschließung des Bundespräsidenten vom 31. Jänner 2003 wurde die Beschwerdeführerin mit Wirksamkeit vom 1. März 2003 zum sonstigen... mehr lesen...
Index: 14/03 Abgabenverwaltungsorganisation32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs3 Z1;UFSG 2003 §1 Abs1;UFSG 2003 §3 Abs8;UFSG 2003 §6;
Rechtssatz: § 16 UFSG enthält in seinem Abs. 3 eine Aufzählung jener dienstrechtlichen Bestimmungen, die auf die Mitglieder des unabhängigen Finanzsenates nicht anzuwenden sind, die Abs. 4 bis 6 treffen einzelne vom BDG 1979 abwe... mehr lesen...