Entscheidungen zu § 3 Abs. 5 FSG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2004/4/20 2003/11/0315

Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land vom 21. Mai 2003 wurde die Lenkberechtigung der Beschwerdeführerin für die Klasse B gemäß "§ 5/ 5" Führerscheingesetz - FSG bis 21. Mai 2008 befristet erteilt und die Auflage ausgesprochen: "Nachuntersuchung in 5 Jahren mit Vorlage internistischem und augenfachärztlichem Befund". Der dagegen von der Beschwerdeführerin erhobenen Berufung gab die belangte Behörde mit dem angefochtenen Bescheid keine Folge und bestätigte den erstinst... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.04.2004

RS Vwgh 2004/4/20 2003/11/0315

Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §8 Abs2;FSG-GV 1997 §11 Abs1;FSG-GV 1997 §11;FSG-GV 1997 §3 Abs5;FSG-GV 1997 §8 Abs2;FSG-GV 1997 §8;
Rechtssatz: Fortschreitende Erkrankungen werden im § 3 Abs. 5 FSG-GV 1997 allgemein, hinsichtlich der Augenerkrankungen im § 8 Abs. 2 FSG-GV 1997 geregelt. In § 11 FSG-GV 1997 finden sich Bestimmungen zur Zuckerkrankheit. Hinsichtlich fortschreitender Erkrankungen enth... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.04.2004

TE Vwgh Erkenntnis 2000/5/23 99/11/0200

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 77 AVG in Verbindung mit der Bundes-Kommissionsgebührenverordnung 1976 - BKommGebV 1976 ein Betrag von S 160,-- als Kommissionsgebühr für die am 24. September 1998 abgelegte theoretische Fahrprüfung vorgeschrieben. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, die Beschwerdeführerin habe einen Antrag auf Erteilung einer Lenkberechtigung für die Klasse B gestellt u... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.05.2000

RS Vwgh 2000/5/23 99/11/0200

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: AVG §54;AVG §77 Abs2;BKommGebV 1976 §1;FSG-PV 1997 §3 Abs5;
Rechtssatz: Dass die Prüfungsaufsicht gemäß § 3 Abs 5 FSG-PV 1997 keine mündliche Verhandlung darstellt, liegt auf der Hand. Es handelt sich bei der Prüfungsaufsicht auch um keinen Augenschein. Bei einem Augenschein geht es um die Beweisaufnahme durch die von einem Behördenorgan vorgenommene ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.05.2000

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