Entscheidungen zu § 27 Abs. 1 FSG

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE Uvs Bescheid 2012/2/27 42.23-3/2012

Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde über den Berufungswerber eine Führerscheinsperre für die Dauer von 36 Monaten, gerechnet ab Zustellung des Bescheides, verhängt. Als maßgebliche Rechtsgrundlage wurde § 3 Abs 1 Z 2 iVm § 7 FSG angeführt. Begründet wurde der Bescheid im Wesentlichen damit, dass mangelnde Verkehrszuverlässigkeit im Sinne des § 7 Abs 1 und 3 Z 1 FSG unter anderem dann vorliegen würde, wenn jemand ein Kraftfahrzeug lenkt und hiebei eine Verwaltun... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Bescheid | 27.02.2012

RS Uvs 2012/2/27 42.23-3/2012

Index: Verwaltungsverfahren
Norm: FSG §7 Abs1 Z6 litb FSG §27 Abs1 FSG § 7 heute FSG § 7 gültig ab 01.09.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 154/2021 FSG § 7 gültig von 01.08.2021 bis 31.08.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/2021 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Uvs | 27.02.2012

RS UVS Burgenland 2011/01/04 F03/06/10006

Rechtssatz: Dem Berufungswerber wurde basierend auf dem Erwerb der Lenkberechtigung Vorstufe A die Absolvierung der zweiten Ausbildungsphase vorgeschrieben. Im Zeitpunkt der Erlassung dieses Bescheides war diese Lenkberechtigung jedoch durch Verzicht bereits erloschen. Die §§ 4a und 4b FSG verpflichten Besitzer einer Lenkberechtigung. Eine Sonderregelung - wie in § 4c Abs. 3 FSG, im Falle des Erlöschens einer Lenkberechtigung nach einer Entziehungsdauer von 18 Monaten vorgesehen - gibt es ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 04.01.2011

TE UVS Burgenland 2011/01/04 F03/06/10006

Mit dem angefochtenen Bescheid ordnete die Bezirkshauptmannschaft gemäß § 4c Abs. 2 dritter Satz FSG an, dass der Berufungswerber ein Fahrsicherheitstraining und verkehrspsychologisches Gruppengespräch (§ 4b Abs. 3 FSG) zu absolvieren hat. Festgesetzt wurde eine Frist von vier Monaten ab dem 13.09.2010. Für den Fall der Nichtabsolvierung wurde die Entziehung der Lenkberechtigung angedroht und wurde ein Nachweis über die Absolvierung verlangt. Weiters wurde festgestellt, dass sich die Probe... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 04.01.2011

RS UVS Kärnten 2005/03/31 KUVS-2450/6/2004

Rechtssatz: Hat die Bestrafung wegen Alkoholdelikte bereits zu Entziehungen der Lenkberechtigung im Jahre 2000 auf die Dauer von vier Monaten und im Jahre 2002 auf die Dauer von zwölf Monaten geführt, so ist die nach § 7 Abs. 5 FSG vorzunehmende Wertung durch die Erstinstanz, die sich erkennbar darauf stützte, dass der Berufungswerber bereits im Jahre 2000 und 2002 zweimal wegen Alkoholdelikten bestraft worden war, rechtskonform. Im Hinblick auf das einschlägige Verhalten des Berufungswerb... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 31.03.2005

RS UVS Burgenland 2005/01/04 F01/06/04034

Rechtssatz: Der Berufungswerber verfügte ursprünglich über eine befristete Lenkberechtigung. Er hat keinen Antrag auf Verlängerung gestellt und auch keine neue Lenkberechtigung beantragt. Seine Lenkberechtigung ist demnach durch Zeitablauf erloschen. Die Bezirkshauptmannschaft hat von Amts wegen ein Verfahren zur Ermittlung der gesundheitlichen Eignung des Betroffenen geführt. Dieses endete in dem bescheidmäßigen Verbot, dass dem Betroffenen ?bis zur behördlichen Feststellung der gesundhei... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 04.01.2005

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