Entscheidungen zu § 26 Abs. 8 FSG

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TE UVS Tirol 2004/01/29 2003/23/238-6

Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wurde dem Beschuldigten seine Lenkberechtigung für die Klasse B für einen Zeitraum von 6 Monaten entzogen. Weiters wurde ihm das Lenken von Motorfahrrädern, vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen oder Invalidenkraftfahrzeugen für die Dauer des Entzuges der Lenkberechtigung verboten sowie das Recht von einer allfällig erteilten ausländischen Lenkberechtigung auf die Dauer des Entzuges der Lenkberechtigung in Österreich Gebrauch zu machen, aberkannt. Als be... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 29.01.2004

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