Entscheidungen zu § 2 Abs. 4 FSG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2003/6/24 2001/11/0174

Mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 10. Juni 1999 wurde gemäß § 24 Abs. 1 FSG die der Beschwerdeführerin erteilte Lenkberechtigung für die Klasse B wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit "im Sinne des § 7 FSG" für die Dauer von vier Monaten, gerechnet ab dem Tag der vorläufigen Abnahme des Führerscheins (19. Mai 1999) entzogen. Die Behörde nahm an, dass die Beschwerdeführerin am 19. Mai 1999 ein Kraftfahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zusta... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.06.2003

TE Vwgh Erkenntnis 2002/4/23 2001/11/0321

Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 20. Februar 2001, Zl. 2000/11/0287, hingewiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde der Bescheid der belangten Behörde vom 21. September 2000, mit dem der Beschwerdeführer aufgefordert worden war, binnen vier Monaten ab Zustellung des Bescheides ein "amtsärztliches Endgutachten" gemäß § 24 Abs. 4 in Verbindung mit § 8 FSG beizubringen und gemäß § 3 der Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung - FSG-GV die hiezu erfor... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.04.2002

RS Vwgh 2002/4/23 2001/11/0321

Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4;FSG 1997 §8 Abs1;FSG-GV 1997 §2 Abs4;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Entziehung der Lenkberechtigung wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung ist zufolge § 24 Abs. 4 FSG 1997 ein amtsärztliches Gutachten, das in schlüssiger Weise begründet, warum der Besitzer der Lenkberechtigung nicht mehr gesundheitlich geeignet ist, Kraftfahrzeuge einer bestimmten Klas... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.04.2002

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