Entscheidungen zu § 15 Abs. 3 FSG

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Entscheidungen 1-4 von 4

RS UVS Kärnten 2012/12/21 KUVS-K3-1346-1347/8/2012

Rechtssatz: Die Führerscheinrichtlinie bezweckt die Verhinderung der mehrfachen Erteilung von Lenkberechtigungen und die Vermeidung des Besitzes von mehreren Führerscheinen im Gebiet des EWR und dient auch deren Art. 8 Abs. 4 dem Ziel der Richtlinie, die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern. Das FSG bezweckt die Umsetzung der Führerscheinrichtlinie, wobei eine Zusammenschau der §§ 1 Abs. 4 und 3 Abs. 2 FSG zum Ergebnis führt, dass die eingangs gestellte Frage, ob eine nach vollstreck... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 21.12.2012

TE Uvs Bescheid 2009/8/21 42.11-13/2009

Nach einem Führerscheinentzug wurde dem Berufungswerber am 06.09.1993 von der Bezirkshauptmannschaft Judenburg eine Lenkberechtigung für die Klassen B und C erteilt. In weiterer Folge übersiedelte der Berufungswerber nach Deutschland. Am 22.10.1996 wurde die österreichische Lenkberechtigung in Deutschland umgeschrieben und erhielt der Berufungswerber eine (deutsche) Fahrerlaubnis für die Klassen BE, CE. Im Jahre 2004 wurde der Berufungswerber verwarnt, weil er 10 Punkte beim Kraftf... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Bescheid | 21.08.2009

RS Uvs 2009/8/21 42.11-13/2009

Index: Verwaltungsverfahren
Norm: FSG §15 Abs3 AVG §69 Abs1 Z1 AVG §69 Abs3 FSG § 15 heute FSG § 15 gültig ab 01.09.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 18/2026 FSG § 15 gültig von 24.04.2026 bis 31.08.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2026 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Uvs | 21.08.2009

RS UVS Oberösterreich 1998/04/14 VwSen-105376/2/Br

Rechtssatz: Wenn hier die Erstbehörde - ohne dies konkret auszuführen - offenbar die Ansicht zu vertreten scheint, daß wegen der Nichterfüllung einer Auflage aus dem Jahr 1990 zur Wiedererlangung der österreichischen Lenkerberechtigung die dem Berufungswerber zwischenzeitig in Deutschland erteilte Lenkerberechtigung ungültig sei, hängt sie einer unvertretbaren Rechtsansicht an. Sie verknüpft offenbar die Gültigkeit eines in Deutschland gesetzten Rechtsaktes mit einer von ihr zu einem Besch... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 14.04.1998

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