Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Antrag des Beschwerdeführers auf Verlängerung der Gültigkeit seiner bis 15. Dezember 1996 befristeten Lenkerberechtigung stattgegeben und dem Beschwerdeführer gemäß § 64 Abs. 2 in Verbindung mit § 65 Abs. 3 (richtig wohl: 2) KFG 1967 eine bis 20. November 2000 befristete Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B erteilt. In seiner gegen die Verfügung einer Befristung erhobenen Beschwerde an den Verwaltun... mehr lesen...
                    
                    Index:        90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz               
Norm:        FSG-GV 1997 §14 Abs5 impl;KDV 1967 §34 Abs1 lite;KDV 1967 §34 Abs3;KFG 1967 §64 Abs2;KFG 1967 §65 Abs2;                                           
Rechtssatz:          Die Annahme einer bloß bedingten Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen iSd § 65 Abs 2 KFG ist von vornherein nur dann gerechtfertigt, wenn beim Bf von einer aktuellen oder zumindest überwundenen Süchtigkeit iSd § 34 Abs 1 lit e KDV gesproche...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        E000 EU- Recht allgemeinE3L E0720401090/02 Führerscheingesetz               
Norm:        31991L0439 Führerschein-RL Anh3 Z14;EURallg;FSG 1997 §8;FSG-GV 1997 §1 Z8;FSG-GV 1997 §1 Z9;FSG-GV 1997 §14 Abs5;                                           
Rechtssatz:           § 14 Abs 5 FSG-GV 1997 trifft zur gesundheitlichen Eignung ehemals alkoholabhängiger Personen zum Lenken von Kraftfahrzeugen der Gruppe 2 keine Aussage. Damit kommt der allgemeine Grundsatz des § 8 FSG 1997 zum Trag...                    mehr lesen...