Entscheidungen zu § 10 Abs. 3 FSG

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TE UVS Tirol 2006/04/04 2006/17/0910-1

Mit dem erstinstanzlichen Bescheid schränkte die Bezirkshauptmannschaft Kufstein die Gültigkeit der dem Berufungswerber von der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel am 19.4.1996 für die Klasse B erteilten Lenkberechtigung gemäß § 24 Abs 1 Z 2, § 3 Abs 1 Z 3 und § 8 FSG durch Befristung bis zum 19.1.2007 (und vierteljährliche Beibringung vom Hausarzt gemessene Blutdruckwerte) ein. Der Berufungswerber wurde aufgefordert seinen Führerschein zum Zwecke der Eintragung dieser Befristung binnen einer... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 04.04.2006

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