Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Andrej M***** des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs 1 und Abs 4 erster, zweiter und dritter Fall StGB (I.) und des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs 2, 224 StGB (II.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Andrej M***** des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs 1 und Abs 4 erster, zweiter und dritter Fall StGB (römisch eins.) und des Vergehens der Fälschung besonders geschützter U... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Radovan R***** (zu A) des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3 StGB und (zu B) (richtig:) der Vergehen der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs 2, 224 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Radovan R***** (zu A) des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach Paragraphen 15,, 146, 147 Absatz eins, Ziffer eins und Absatz 3, StGB und (zu B) (richtig... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Damian C***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren durch Einbruch begangenen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1, 130 vierter Fall StGB und Milosz J***** des „teils vollendeten, teils versuchten Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1, 130 zweiter Satz zweiter Fall und 15 StGB" (I) sowie der Vergehen der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Charles N***** des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB (I) und des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs 2, 224 StGB (II) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Charles N***** des Verbrechens des schweren Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz 3, StGB (römisch eins) und des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach Paragraphen 223, Absatz 2,, 224... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch enthält, wurde Borivoje S***** des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten (richtig:) gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1, 130 zweiter Satz, zweiter Fall und 15 StGB (A./I./ und II./) sowie des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs 2, 224 StGB (B./) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auch ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die am 29.Juni 1942 geborene beschäftigungslose Ingeborg A, der am 16.Mai 1960 geborene beschäftigungslose Jorge - B und der am 2.Oktober 1957 geborene beschäftigungslose Alvaro -C des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 1 Z. 1, (Abs. 2), Abs. 3 sowie 15 StGB., Jorge -B ferner des Vergehens der versuchten Fälschung besonders geschützter Urkunden nac... mehr lesen...
Norm: FSG §1 Abs4StGB §223StGB §224
Rechtssatz: Im Gegensatz zu Reisepässen - gemäß § 39 PaßG idF des AnpassungsG BGBl 1974/510 - sind ausdrückliche Gleichstellungen ausländischer Führerscheine im Sinn des § 224 StGB mit inländischen Führerscheinen, welche inländische öffentliche Urkunden darstellen, durch Gesetz oder zwischenstaatliche Verträge nicht erfolgt. Die Tatsache, dass derartige Urkunden (zumindest in Ansehung bestimmter Ursprungsländ... mehr lesen...