Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die am 29.Juni 1942 geborene beschäftigungslose Ingeborg A, der am 16.Mai 1960 geborene beschäftigungslose Jorge - B und der am 2.Oktober 1957 geborene beschäftigungslose Alvaro -C des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 1 Z. 1, (Abs. 2), Abs. 3 sowie 15 StGB., Jorge -B ferner des Vergehens der versuchten Fälschung besonders geschützter Urkunden nac... mehr lesen...
Norm: FSG §1 Abs4StGB §223StGB §224
Rechtssatz: Im Gegensatz zu Reisepässen - gemäß § 39 PaßG idF des AnpassungsG BGBl 1974/510 - sind ausdrückliche Gleichstellungen ausländischer Führerscheine im Sinn des § 224 StGB mit inländischen Führerscheinen, welche inländische öffentliche Urkunden darstellen, durch Gesetz oder zwischenstaatliche Verträge nicht erfolgt. Die Tatsache, dass derartige Urkunden (zumindest in Ansehung bestimmter Ursprungsländ... mehr lesen...