Gründe: Die Bezirkshauptmannschaft Kufstein verhängte über Bane O***** mit (rechtskräftiger) Strafverfügung vom 17. September 2002, Zl VK-18462-2002, wegen der Verwaltungsübertretung nach § 37 Abs 1 iVm § 1 Abs 3 FSG eine Geldstrafe von 363 EUR, weil er am 31. August 2002 im Gemeindegebiet von Kufstein den PKW mit dem amtlichen Kennzeichen ***** gelenkt hatte, ohne im Besitz einer von der Behörde erteilten Lenkberechtigung der betreffenden Klasse oder Unterklasse zu sein. Mit (nach... mehr lesen...
Norm: FSG §37 Abs1FSG §1 Abs3StGB §28StGB §1367.ZPMRK Art4 Abs1StVO §99 Abs6 litc
Rechtssatz: Der Verwaltungsstraftatbestand nach § 37 Abs 1 iVm § 1 Abs 3 FSG und der Tatbestand des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 StGB unterscheiden sich in den jeweils wesentlichen Tatbestandsmerkmalen grundlegend voneinander und konkurrieren daher echt. Die Bestrafung wegen Verwirklichung beider Tatbestände verstößt nicht gegen Art 4 Abs 1 7.ZPM... mehr lesen...