Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid der Tiroler Landesregierung vom XXXX, Zl. XXXX, wurde der Beschwerdeführerin die Bewilligung für Errichtung und Betrieb einer Golfsportanlage XXXX nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000), BGBl. I Nr. 697/1999, i.d.g.F., erteilt. Die dagegen erhobenen Berufungen wurden mit Bescheid des Umweltsenates vom XXXX, Zl. XXXX, abgewiesen. 1. Mit Bescheid der Tiroler Landesregierun... mehr lesen...