Entscheidungen zu § artikel1zu7 Abs. 2 StadtErnG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

1 Dokument

Entscheidungen 1-1 von 1

RS OGH 1995/9/21 5Ob51/95

Norm: StadtErnG §7 Abs2StadtErnG §7 Abs3StadtErnG §31 Abs3
Rechtssatz: § 7 Abs 2 StadtErnG bezieht sich nur auf Assanierungsmaßnahmen, wohingegen es sich bei der Anbotspflicht und Genehmigungspflicht um rechtliche Instrumentarien, Assanierungsmittel, handelt, deren Anwendbarkeit aber nicht auf tatsächliche Assanierungsmaßnahmen bedürftiger Liegenschaften beschränkt ist. Folgerichtig stellt die für die grundbücherliche Durchführung von Rechtsges... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.09.1995

Entscheidungen 1-1 von 1

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten