Entscheidungen zu § artikel1zu33 Abs. 3 StadtErnG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS OGH 1999/5/11 5Ob19/99a

Norm: MRG §45 Abs1StadtErnG §33 Abs3WWG §15 MRG § 45 heute MRG § 45 gültig ab 01.10.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 45 gültig von 01.01.2002 bis 30.09.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2001 MRG § 45 gültig von 01.01... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.05.1999

TE OGH 1999/5/11 5Ob19/99a

Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Alleineigentümerin des Hauses P*****gasse ***** in ***** W*****, die Beklagten sind seit 1974 Mitmieter der Wohnung top Nr 3 auf Stiege 1 dieses Hauses. Aufgrund einer Baubewilligung nach dem 30. 6. 1953 war das Gebäude unter Zuhilfenahme von Mitteln des Wohnhauswiederaufbaufonds neu errichtet worden. Die Klägerin hat das diesbezügliche Förderungsdarlehen im April 1996 zurückgezahlt. Für das Revisionsverfahrens ist ausschließlich die H... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.05.1999

RS OGH 1999/5/11 5Ob19/99a

Norm: StadtErnG idF 1.WÄG §33 Abs3
Rechtssatz: Bei der durch das 1. WÄG geschaffenen Bestimmung des § 33 Abs 3 StadtErnG wird unter bestimmten Voraussetzungen eine Überwälzung der nunmehr erhöhten Rückzahlungsraten als Hauptmietzins auf die Mieter angeordnet. Bei der durch das 1. WÄG geschaffenen Bestimmung des Paragraph 33, Absatz 3, StadtErnG wird unter bestimmten Voraussetzungen eine Überwälzung der nunmehr erhöhten Rückzahlungsra... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.05.1999

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