Entscheidungen zu § artikel1zu33 Abs. 3 StadtErnG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS OGH 1999/5/11 5Ob19/99a

Norm: MRG §45 Abs1StadtErnG §33 Abs3WWG §15
Rechtssatz: Im Fall der Einhebung von Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträgen führt die Überwälzung (als Erhöhung des Hauptmietzinses) von Tilgungsraten oder erhöhten Tilgungsraten aus einem Wohnhauswiederaufbaudarlehen zu keiner Mehrbelastung des Mieters, weil sich der Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag als jeweilige Differenz zwischen 2/3 des Kategoriemietzinses und dem Hauptmietzins im selben Ausm... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.05.1999

RS OGH 1999/5/11 5Ob19/99a

Norm: StadtErnG idF 1.WÄG §33 Abs3
Rechtssatz: Bei der durch das 1. WÄG geschaffenen Bestimmung des § 33 Abs 3 StadtErnG wird unter bestimmten Voraussetzungen eine Überwälzung der nunmehr erhöhten Rückzahlungsraten als Hauptmietzins auf die Mieter angeordnet. Entscheidungstexte 5 Ob 19/99a Entscheidungstext OGH 11.05.1999 5 Ob 19/99a ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.05.1999

TE OGH 1999/5/11 5Ob19/99a

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Entscheidung | OGH | 11.05.1999

Entscheidungen 1-3 von 3

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