RS OGH 1999/5/11 5Ob19/99a

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Veröffentlicht am 11.05.1999
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Norm

StadtErnG idF 1.WÄG §33 Abs3

Rechtssatz

Bei der durch das 1. WÄG geschaffenen Bestimmung des § 33 Abs 3 StadtErnG wird unter bestimmten Voraussetzungen eine Überwälzung der nunmehr erhöhten Rückzahlungsraten als Hauptmietzins auf die Mieter angeordnet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111967

Dokumentnummer

JJR_19990511_OGH0002_0050OB00019_99A0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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