Entscheidungen zu § 8 Abs. 1 ErbStG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1990/9/27 89/16/0214

Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: In den der BESCHWERDE 1. zugrundeliegenden Fällen zeigte die beschwerdeführende Gesellschaft m.b.H. - die einzige Konzessionärin gemäß § 20b Abs. 1 und 2 des GlücksspielG, BGBl. Nr. 169/1962, in der hier maßgebenden Fassung des Bundesgesetzes vom 16. Mai 1986, BGBl. Nr. 292, - mit dem Ersuchen um Zustellung der Steuerbescheide und der Bemerkung, über die Übernahme der Schenkungssteuer bestünden keinerlei vertr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.09.1990

RS Vwgh 1990/9/27 89/16/0214

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §8 Abs1;ErbStG §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/16/0215 Besprechung in:FJ 1995/9, Gebühren- und Verkehrssteuern-Rundschau 21-24; ÖStZ 1992, 158;
Rechtssatz: Die Berechnung nach § 8 Abs 2 ErbStG hat in der Weise zu erfolgen, daß der jeweils nach Tarif maßgebliche Steuersatz zunächst auf den tatsächli... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.09.1990

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